Land Sachsen-Anhalt geht wg. Gentechnikgesetz vor Bundesverfassungsgericht!

24. Mai 2010
Rubrik: Gentechnik, Öffentliche Nachrichten



Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am

    23. Juni 2010, 10:00 Uhr,

    im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,

    Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe

über einen Normenkontrollantrag der Landesregierung Sachsen-Anhalt
(Antragstellerin), der das Gesetz zur Regelung der Gentechnik (GenTG)
betrifft.

Angegriffen werden Regelungen 

- über Ansprüche bei Nutzungsbeeinträchtigungen (§ 36a GenTG),

- über das Standortregister (§ 16a GenTG),

- über den Umgang mit in Verkehr gebrachten Produkten (§ 16b GenTG),

- über die Begriffsbestimmungen "gentechnisch veränderter Organismus"

  und "Inverkehrbringen" (§ 3 Nummern 3 und 6 GenTG),

(Auszug aus der PM)

Die Regelung über Ansprüche bei Nutzungsbeeinträchtigungen (§ 36 a GenTG)
führe im Ergebnis zu einer garantieartigen Sonderhaftung .....

Das Standortregister verletze die Verwender gentechnisch veränderter
Organismen in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

(Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG), ihrer Berufsfreiheit und
dem verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz. .............

Die neu gefassten Begriffsbestimmungen "gentechnisch veränderter Organismus"
und "Inverkehrbringen" seien mit der Wissenschaftsfreiheit

(Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) und der Berufsfreiheit nicht vereinbar.

...........

Näheres unter:

www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-029.html